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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist die deutsche Bundesoberbehörde für die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen im Luftverkehr. Ihr Sitz liegt in Braunschweig in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Braunschweig-Wolfsburg.
Geschichte
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung wurde als eigenständige, dem Bundesverkehrsministerium unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde durch das Flugunfalluntersuchungs-Gesetz (FlUUG) errichtet: Das Gesetz wurde am 26.08.1998 erlassen und trat am 01.09.1998 in Kraft. Zuvor war die Flugunfalluntersuchung Teil der Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) des Luftfahrt-Bundesamtes. Ihren Dienstsitz hat die BFU in Braunschweig in der Hermann-Blenk-Straße 16 am Rand des Forschungsflughafens – eine bewusste Nähe zur Luftfahrtkompetenz der Region Braunschweig. Seit dem 01.09.1998 gelten für die Arbeit der BFU die Regelungen des Gesetzes über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfalluntersuchungs-Gesetz, FlUUG).
Aufgaben heute
Die BFU ist für die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge zuständig, wenn der Unfallort in der Bundesrepublik Deutschland liegt oder das Luftfahrzeug in Deutschland eingetragen ist. Bei etwa 300 Vorfällen pro Jahr ist die BFU zuständig, ungefähr ein Viertel davon untersucht sie als zuständige Stelle selbst.
Das Ziel der Untersuchungen ist ausdrücklich nicht die Feststellung von Schuld oder Haftung, sondern die Verhütung künftiger Unfälle. Dazu werden die Erkenntnisse der Untersuchungen in Sicherheitsempfehlungen umgesetzt, die an die beteiligten Stellen und Behörden gerichtet werden. Die Untersuchungsberichte werden veröffentlicht. Mit rund 100 Mitarbeitern deckt die Behörde dabei ein breites Spektrum von Sachverständigen ab – von Flugbetrieb und Flugzeugtechnik über Meteorologie und Flugsicherung bis zu Luftfahrtmedizin.
Quellen
Autor: Swen E. Johannes, unterstützt von KI
