Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Luftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt trat am 30. November 1954 in Kraft. Wenig später, am 13. Dezember 1954, legte eine Verwaltungsanweisung des Bundesverkehrsministeriums Braunschweig als Sitz fest – maßgeblich unterstützt durch Bundesverkehrsminister Dr. Hans-Christoph Seebohm, zuvor Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig, der auf die zentrale Lage der Behörde verwies. Am 01.02.1955 nahm das LBA mit zunächst 28 Mitarbeitern seine Arbeit im Flughafen-Hauptgebäude Braunschweig-Waggum auf.
Damit begann eine über 70-jährige Geschichte des LBA am Flughafen Braunschweig. Zunächst in angemieteten Räumen untergebracht, erfolgte am 13.06.1972 der erste Spatenstich für den Neubau am Flughafen, dessen erster Bauabschnitt am 25.10.1973 bezogen wurde. Ein geplante Verlegung nach Köln/Bonn wurde 1971 nach erheblichem Einsatz von Personalräten, Stadt und Medien abgewendet – Braunschweig blieb Dienstsitz. Am 24.04.1996 folgte die Grundsteinlegung für den zweiten Neubau (Hermann-Blenk-Straße 26), in dem das LBA am 03.08.1998 die Dienstgeschäfte aufnahm und den es am 11.09.1998 offiziell einweihte. Das markante Gebäude mit seiner silbernen Metallstruktur erinnert an historische Aluminiumflugzeuge wie die Junkers Ju 52.
Als Zulassungsbehörde schrieb das LBA am Standort Braunschweig Luftfahrtgeschichte: Bereits 1954 wurde mit der Saab 91B „Safir„ das erste Sport- und Reiseflugzeug nach dem Krieg zugelassen, 1974 der Airbus A300. Mit der Dornier 328 erteilte das LBA am 15.10.1993 die erste deutsche Musterzulassung eines Verkehrsflugzeugs nach dem gemeinsamen europäischen Musterprüfverfahren. Auch zahlreiche Flugzeuge kamen zur Abnahme nach Braunschweig – etwa die restaurierte Junkers Ju 52 (1986) oder die erste in Deutschland zugelassene ATR 42.
Mit mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen und rund 1.000 Beschäftigten gewährleistet das LBA einen hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Autor: Swen E. Johannes, unterstützt von KI